FRANZ SCHIESSEL

Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Grundlage für Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern der Franz Schiessel GmbH.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Lieferungen zwischen Franz Schiessel GmbH und ihren Lieferanten. Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.

Bestellungen & Auftragsbestätigungen

Bestellungen müssen schriftlich bestätigt werden. Abweichungen vom Auftrag sind vor Produktionsbeginn abzustimmen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

Liefertermine & Verzug

Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatzbeschaffung vorzunehmen und entstehende Mehrkosten geltend zu machen.

Qualität & Dokumentation

Lieferungen müssen unseren Spezifikationen, Zeichnungen und vereinbarten Normen entsprechen. Prüfzeugnisse und Messprotokolle sind auf Wunsch beizulegen.

Wareneingang & Mängel

Die Prüfung erfolgt nach Wareneingang. Beanstandungen können auch nach Verarbeitung geltend gemacht werden, sofern der Mangel nicht offensichtlich war.

Preise & Zahlung

Preise sind Festpreise inklusive Verpackung und Lieferung, soweit nicht anders vereinbart. Zahlungsziele laut Rahmenvereinbarung oder Bestellung.

Rechnungen

Rechnungen sind separat zu übermitteln und müssen Bestellnummer, Positionsnummer und Lieferscheinnummer enthalten.

Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt DDP (Incoterms), sofern nicht anders vereinbart. Gefahrübergang nach erfolgreicher Übernahme an unserem Standort.

Gewährleistung & Haftung

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gelten. Bei Mängeln steht uns Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt zu. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

Geheimhaltung

Zeichnungen, Spezifikationen und Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Vertragserfüllung genutzt werden.

Produkthaftung & Rückverfolgbarkeit

Der Lieferant stellt sicher, dass Materialien rückverfolgbar sind und übernimmt Produkthaftung nach gesetzlichen Vorgaben.

Nachhaltigkeit & Compliance

Lieferanten halten alle geltenden Gesetze, Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften ein und verpflichten ihre Unterlieferanten entsprechend.

Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Pielach 51, 3390 Melk. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in St.Pölten, sofern gesetzlich zulässig.

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.