Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Grundlage für Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern der Franz Schiessel GmbH.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Lieferungen zwischen Franz Schiessel GmbH und ihren Lieferanten. Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
Bestellungen & Auftragsbestätigungen
Bestellungen müssen schriftlich bestätigt werden. Abweichungen vom Auftrag sind vor Produktionsbeginn abzustimmen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Liefertermine & Verzug
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatzbeschaffung vorzunehmen und entstehende Mehrkosten geltend zu machen.
Qualität & Dokumentation
Lieferungen müssen unseren Spezifikationen, Zeichnungen und vereinbarten Normen entsprechen. Prüfzeugnisse und Messprotokolle sind auf Wunsch beizulegen.
Wareneingang & Mängel
Die Prüfung erfolgt nach Wareneingang. Beanstandungen können auch nach Verarbeitung geltend gemacht werden, sofern der Mangel nicht offensichtlich war.
Preise & Zahlung
Preise sind Festpreise inklusive Verpackung und Lieferung, soweit nicht anders vereinbart. Zahlungsziele laut Rahmenvereinbarung oder Bestellung.
Rechnungen
Rechnungen sind separat zu übermitteln und müssen Bestellnummer, Positionsnummer und Lieferscheinnummer enthalten.
Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt DDP (Incoterms), sofern nicht anders vereinbart. Gefahrübergang nach erfolgreicher Übernahme an unserem Standort.
Gewährleistung & Haftung
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gelten. Bei Mängeln steht uns Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt zu. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Geheimhaltung
Zeichnungen, Spezifikationen und Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Vertragserfüllung genutzt werden.
Produkthaftung & Rückverfolgbarkeit
Der Lieferant stellt sicher, dass Materialien rückverfolgbar sind und übernimmt Produkthaftung nach gesetzlichen Vorgaben.
Nachhaltigkeit & Compliance
Lieferanten halten alle geltenden Gesetze, Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften ein und verpflichten ihre Unterlieferanten entsprechend.
Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Pielach 51, 3390 Melk. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in St.Pölten, sofern gesetzlich zulässig.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.